Angeln & Fischen im Meraner Land

PETRI HEIL vom Ferienparadies Gstör in Algund

Sie möchten entspannen und abschalten?

Unverfälschte Naturerlebnisse, Idylle & entspannende Ruhe?
Dann lohnt sich ein Ausflug zum Angeln! Bei uns im Meraner Land macht das Angeln und das Fischen besonderen Spaß!

Auf der Jagd nach Bachforellen, Saiblingsarten und Seeforellen umrahmen rauschende Bäche und glasklare Gebirgsseen die unvergesslichen Urlaubstage inmitten intakter Natur...

Greifen Sie zur Angelroute und los geht’s!
Infos zum Kauf der Tageskarten und entsprechende Lizenzunterlagen erhalten Sie direkt bei uns im Hotel Gstör an der Rezeption.

TIPPS: Gewässerabschnitte in unserer Umgebung

Gewässerabschnitt 7 b
Etschfluss vom Haidersee-Auslauf bis zur Straßenbrücke in Spondinig. Alle Köderarten sind erlaubt, es darf aber nur mit Einzelhaken geangelt werden. Fischereibeginn ist der 12. Februar, Fischereiende ist der 30. September. Es können bis zu 3 Fische entnommen werden.

Gewässerabschnitt 18
Etschfluss von der Straßenbrücke in Spondinig bis zur Dorfbrücke in Laas. Alle Köderarten sind erlaubt, es darf aber nur mit Einzelhaken geangelt werden. Fischereibeginn ist der 12. Februar, Fischereiende ist der 30. September. Es können bis zu 3 Fische entnommen werden.

Gewässerabschnitt 19
Etschfluss von der Brücke bei "Holzbrugg" bis zur Goldrainer-Brücke. Erlaubte Köder sind jede Art von künstlichen Fliegen sowie Spinner mit Einzelhaken, Fischereibeginn ist der 12. Februar, Fischereiende ist der 30. September. Es können bis zu 3 Fische entnommen werden.

Gewässerabschnitt 19
Etschfluss von der Goldrainer-Brücke bis Tieftal bei Latsch. CATCH AND RELEASE - Strecke. Hier muss jeder gefangene Fisch ins Wasser zurückgesetzt werden. Es gilt die Ausnahme: Eine Regenbogen- oder Bachforelle oder ein Saibling mit einem Mindestmaß von 50 cm darf entnommen werden. Erlaubte Köder sind jede Art von künstlichen Fliegen ohne Widerhaken! Fischereibeginn ist der 12. Februar, Fischereiende ist der 30. September.

Gewässerabschnitt 24
Etschfluss von Tieftal bis zum Einlauf des Schnalserbaches bei Naturns. Erlaubte Köder sind jede Art von künstlichen Fliegen sowie Spinner mit Einzelhaken. Fischereibeginn ist der 12. Februar, Fischereiende ist der 30. September.

Gewässerabschnitt 14
Rambach von der Calvenbrücke bis zum Einlauf in die Etsch. Fischereibeginn ist der 1. April, Fischereiende der 30. September. Alle Köderarten sind erlaubt, es darf aber nur mit Einzelhaken geangelt werden.

Gewässerabschnitt 12
Suldenbach, vom Ursprung bis zum Einlauf in die Etsch. Fischereibeginn ist der 1. März, Fischereiende der 30. September. Alle Köderarten sind erlaubt, es darf aber nur mit Einzelhaken geangelt werden.
 
Gewässerabschnitt 16
Saldurbach, vom Ursprung bis zum Einlauf in den Punibach. Fischereibeginn ist der 1. April, Fischereiende der 30. September. Alle Köderarten sind erlaubt, es darf aber nur mit Einzelhaken geangelt werden.

Gewässerabschnitt 14
Punibach Unterlauf, von Mals bis zum Einlauf des Saldurbaches. Fischereibeginn ist der 1. April, Fischereiende ist der 30. September. Es können bis zu 3 Fische entnommen werden. Erlaubte Köder sind jede Art von künstlichen Fliegen sowie Spinner mit Einzelhaken.

Gewässerabschnitt 28
Der Vernagtsee: Stausee mit Bach- und Regenbogenforellen besetzt, die Fischereisaison beginnt am 1. Mai und endet am 31 Oktober. Es sind zwei Angelruten erlaubt, es können bis zu 4 Fische entnommen werden, alle Köderarten sind erlaubt.

Gewässerabschnitt 258
Passerfluss von der Saltauser Brücke bis zur Variante-Brücke oberhalb Meran. Fischereibeginn ist der 1. März, Fischereiende ist der 30. September. Es kann 1 Fisch entnommen werden. Erlaubte ist jede Art von künstlichen Fliegen.

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